Der "Energiecarport" (Grundbausatz) ist so konzipiert, dass er zu jeder Zeit beliebig oft um einen weiteren Fahrzeugstellplatz (1-fach Erweiterungssatz), sowie einen 0,5-fachen Stellplatz z.B. als Geräteschuppen
(0,5-fachen Erweiterungssatz) erweitert werden kann.
Es sei denn, dass durch behördliche Auflagen dies genehmigt werden muss. Dies ist im Einzelfall der Landesbauordnung zu entnehmen.  

Für jeden der drei oben genannten Bausätze gibt es entsprechende Zusatzpakete. Bitte darauf achten, dasss diese Pakete in der Anzahl und Typ der gewünschten Bausätze zugeordnet sind.

Bei der Errichtung des Energiecarportes wird eine südliche Traufausrichtung empfohlen, um möglichst hohe Solarerträge zu erziehlen. Andere Ausrichtungen auf Anfrage.

Die Stellplatzgröße pro Bausatz beträgt 2,92 x 4,85. Die normale Einfahrtshöhe ist der allgemein üblichen Parkhaushöhe von 2m angepasst und erfolgt von der hohen Seite her. Es ist aber auch möglich mit einen Transporter bis zu einer Höhe von ......m zu befahren. Dies muss aber mit angegeben werden.

Weiterhin ist es möglich, dass Sie Ihren Energiecarport noch um ca. 40 cm individuell einkürzen können.
Bitte unbedingt die zukünftige Fahrzeughöhe berücksichtigen.

Die Voraussetzung für das Stellen des Carportes sind vorhandene Punktfundamende mit Stützenfüsse. Die
Stützenfüsse können Sie separat noch hinzu kaufen, fals Sie keine haben.

Bitte beachten, dass das Holz des Energiecarport unbehandelt ausgeliefert wird.